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Liegenschaftsvermessungen

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Kosten und Vergütung hoheitlicher Vermessungen

Die Kosten sind unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand und richten sich ausschließlich nach der

Gebührenverordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz - GebVO-MLR.

Dadurch sind die anfallenden Kosten für eine hoheitliche Vermessung immer gleich, unabhängig davon wer sie ausführt.


Zusammengefasst sind es folgende Faktoren:
 

  • Bei Grenzfeststellungen richtet sich die Vergütung nach der Anzahl der festgestellten Grenzpunkte und des Bodenrichtwerts.

  • Bei Flurstückszerlegungen richtet sich die Vergütung nach dem Bodenrichtwert, der Anzahl der neuen Grenzpunkte, der Anzahl der Ausgangsflurstücke und neuen Flurstücke und ggf. der Größe der Flurstücke.

  • Verschmelzungen sind kostenlos (gebührenfrei).

  • Bei Gebäudeaufnahmen richtet sich die Vergütung nach Höhe der Brutto-Baukosten und der Anzahl der Gebäude auf einem Flurstück. Sehen Sie hierzu auch die Beispielkostenrechnung und die Staffelung der Vergütung in unserem Flyer zur Gebäudeaufnahme. Alle Gebäude die vor dem 31.Dezember 1979 gebaut wurden sind von der Gebühr befreit.

  • Bei langgestreckten Anlagen, wie Straßen: u. a. richtet sich die Vergütung nach der Länge der Anlage und der Klassifizierung der Straße (Kreisstraße, Gemeindestraße, usw.)

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Für die Kontrolle und Übernahme der Änderungen in das Liegenschaftskataster erhebt das zuständige Vermessungsamt zusätzlich die sogenannte Fortführungsgebühr. In Baden-Württemberg beträgt diese 35% der Nettogebühr, die der ÖbVI (öffentlich bestellter Vermessungsingenieur) abrechnet.

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Diese Übersicht hier dient nur als Überblick. Bitte beachten Sie das die genaue Höhe der Gebühr erst nach der Ausführung der Vermessung mit allen notwendigen Arbeitsschritten angegeben werden kann. Anders wie Sie es z.B. von einem Handwerker kennen ist es uns nicht möglich, ja nicht erlaubt, für die Leistungen im Bereich der Liegenschaftsvermessung ein verbindliches Preisangebot zu erstellen. Selbstverständlich ermitteln wir für Ihr Anliegen natürlich die zu erwartenden Kosten der Vermessung.

Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie gerne.

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